Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es?

Die Entscheidung für eine bestimmte Bestattungsart kann nur persönlich getroffen werden. Grundsätzlich stehen zwei Bestattungsarten zu Verfügung: Erdbestattungen und Feuerbestattungen. Die Feuerbestattung ist die Voraussetzung für Bestattungsvarianten wie

  • Urnenbestattungen – Erdbestattungen
  • Baumbestattung
  • Seebestattung
  • Tree of Life Bestattung
  • Diamantbestattung
  • Luftbestattung

Bei klassischen Erdbestattungen findet der/ die Verstorbene in einem Sarg auf dem Friedhof seine/ ihre letzte Ruhestätte.

Die Möglichkeiten bei Feuerbestattungen sind allerdings vielfältiger. Die Asche des/der Verstorbenen wird entweder in einer Aschekapsel oder in einer Schmuckurne, in der sich die Aschekapsel befindet, beigesetzt.

Die Beisetzung auf dem traditionellen Friedhof ist ebenso möglich wie die Baumbestattung in einem Friedwald oder die Seebestattung auf der Nord- oder Ostsee.

Die Baumbestattung

Als Bestattungsvarianten der Feuerbestattung werden Wald- bzw. Baumbestattungen in Deutschland immer beliebter. Die Beisetzung der Asche des/ der Verstorbenen findet ganz naturverbunden in der Nähe des Wurzelwerks eines Baumes statt.

Immer mehr Menschen entscheiden sich bereits zu Lebzeiten aufgrund der Friedlichkeit in der Natur und wegen des Wegfalls der Grabpflege für eine Baumbestattung. Die Zahl der Bestattungswälder mit sogenannten Familienbäumen und Freundschaftsbäumen steigt in Deutschland stetig.

Der Leichnam wird zunächst in einem Krematorium eingeäschert. Die Bestattung der Urne erfolgt dann am Fuße eines Baumes, in einem Friedwald oder einem Ruheforst.

Die Seebestattung

Bestatter überführen die Urne aus dem Krematorium an eine Seebestattungsreederei, die dann die Asche in eine Seeurne aus auflösbarem Material umfüllt.

Wenn die Angehörigen an der Seebestattung teilnehmen möchten, nennt man den Vorgang „begleitete Seebestattung“, alternativ „stille Seebestattung“.

Bei letzteren können mehrere Urnen gleichzeitig dem Meer übergeben werden. Möchten die Angehörigen teilnehmen, wird nur die Urne des Verstorbenen beigesetzt. Der Kapitän und die Besatzung tragen als Zeichen der Würdigung des Verstorbenen Marineuniform. Begleitende Rituale sind oft ein Hissen der Flagge, musikalische Untermalung (Nationalhymne oder Trauermusik) und das Blasen der Bootsmannspfeife.

Einer kurzen Ansprache folgt die Übergabe der Urne an das Meer an einem Tampen (Schiffstau). Einzelne Blumen oder Blütenblätter werden als letzter Gruß auf das Seegrab gestreut. Ganze Kränze mit Schleifen und Blumengebinde sind nicht erlaubt.

Die „Tree of Life - Baum des Lebens“ Bestattung

"Tree of Life"- Bestattungen sind aufgrund des deutschen Friedhofszwangs nur in Ländern, in denen es keine Beisetzungspflicht für Urnen gibt, z. B. in der Schweiz, der Tschechische Republik oder den Niederlanden möglich und werden von spezialisierten Vertragsunternehmen durchgeführt. Nach der Einäscherung und Trauerfeier in Deutschland wird die Urne ins Ausland transportiert, wo die Baumbestattung stattfindet.

Die Asche des Verstorbenen wird im Rahmen der "Tree of Life" - Baumbestattung in ein speziell entwickeltes Vitalerde-Substrat gemischt. Dort wird der vorher ausgewählte Wunschbaum gepflanzt. Die lang anschließende Durchwurzelungszeit, die ständige Parameterkontrolle und optimale Wachstumsbedingungen in der Spezialbaumschule garantieren, dass der Baum die Nährstoffe aus der Asche absorbiert.

Nach dieser Zeit erhalten Sie Ihren Baum mit den jeweiligen Beisetzungsdokumenten durch Ihren beauftragten Bestatter. Schaffen sich Ihren eigenen Gedenkplatz und pflanzen Sie den Baum an einem geeigneten Ort Ihrer Wahl – zur persönlichen Abschiednahme.

Die Luftbestattung

Bei einer Luftbestattung wird die Asche eines Verstorbenen von einem Heißluftballon, einem Hubschrauber oder von einem Flugzeug aus verstreut. Wenn die Angehörigen der Zeremonie beiwohnen, erhalten sie eine Urkunde mit den genauen Koordinaten des Verstreuungsortes.

Durch die deutsche Friedhofspflicht ist diese Art der Luftbestattung nur in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, der Schweiz und Tschechien erlaubt. Bestimmte Gebieten der Ost- und Nordsee bilden eine Ausnahme.